Ein funktionierender
Wettbewerb erfordert mehrere Anbieter und Nachfrager. Wenn statt einer Vielzahl
von Unternehmen nur noch wenige existieren, ist die Marktwirtschaft stark
gefährdet. Mittelständische Unternehmen stützen aufgrund ihrer Vielzahl auf ganz
besondere Weise die soziale Marktwirtschaft, die in ihrer Effizienz von keiner
anderen Wirtschaftsform übertroffen wird.
Während Großunternehmen in
den vergangenen Jahren kaum zu einer Mehrung von Arbeitsplätzen beitrugen,
konnte der Mittelstand zusätzlich Arbeitsplätze schaffen.
Eine der zentralen Aufgaben
der FDP Bayern ist daher die Stärkung einer leistungsfähigen, mittelständischen
Wirtschaft in Bayern. Dabei lässt sie sich leiten von den Prinzipien der
wirtschaftlichen Freiheit des Einzelnen, der Vermeidung staatlicher Eingriffe in
die Ökonomie und der unbedingten Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für die
Wirtschaft zu reformieren. Hierzu gehört auch der Abbau von Bürokratie. Gerade
für die mittelständische Wirtschaft sind die vielen vom Staat auferlegten
Leistungen (z.B. Arbeitsschutzverordnungen, Bauabschlagssteuer, monatliche
Umsatzsteuervoranmeldung etc.) unzumutbar. 5000 Gesetze mit mehr als 185.000
Einzelvorschriften sind weder umsetz- noch kontrollierbar.
Der Mittelstand leistet
einen - gemessen an seinem Anteil am erwirtschafteten Bruttosozialprodukt -
überproportionalen Beitrag zum Steueraufkommen sowie zur Bereitstellung von
Arbeits- und Ausbildungsplätzen, wird aber durch den Konzentrationsprozess in
vielen Wirtschaftszweigen behindert. Hinzu kommen:
·
Schlechterstellung
gegenüber Großunternehmen bei der
Besteuerung
·
Begrenzter Zugang zum
Kapitalmarkt
·
Unterentwickelter
Risikokapitalmarkt
·
Hohe Regelungs- und
Vorschriftendichte
Um diesen
Konzentrationsprozess - beispielsweise im Einzelhandel oder im Gastgewerbe - zu
stoppen und um Unternehmungsgründungen zu fördern, fordert die FDP Bayern:
· den
Ersatz der Gewerbeertragssteuer durch eine Beteiligung der Gemeinden an der
Umsatzsteuer und die Einführung eines Hebesatzrechtes (anstelle des derzeitigen
festen Prozentsatzes) für ihren Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer,
· die
Beseitigung bürokratischer Hemmnisse, insbesondere bei Unternehmensgründungen
und in der Wachstumsphase von Unternehmen,
· die
Förderung der Bereitstellung privaten Eigenkapitals (Wagniskapital),
· sowie
die Beschränkung der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung auf
Mittelstandsförderung, insbesondere Existenzgründungen.
· die
Rücknahme der mittelstandsfeindlichen rot-grünen Reform des
Betriebsverfassungsgesetzes
· die
Verlängerung des Zeitraumes der Umsatzsteuervoranmeldung auf drei Monate
· die
Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung an den Arbeitnehmer
(dieser wird dann zum Abschluss entsprechender Versicherungen verpflichtet)
· statistische
Pflichtmeldungen überprüfen und überflüssige Erhebungen abschaffen.
· die
Abschaffung der gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Scheinselbständigkeit.
· bei
der Unternehmensnachfolge Erleichterungen bei der Übernahme, besonders im
Erbrecht und die Behandlung von Übernahmen als Neugründungen
Mittelstandsförderung
durch verbesserten Zugang zu Fremdkapital
Die FDP fordert in Bayern,
dem Beispiel Hessens zu folgen und dem Mittelstand durch ein spezielles
Bürgschaftsprogramm der LFA-Förderbank zu helfen. Die zurückhaltende
Kreditpolitik der Banken durch die erheblichen Risiken im gewerblichen
Mittelstand, verbunden mit der miserablen Wirtschafts- und Finanzpolitik der
rotgrünen Bundesregierung, macht ein Bürgschaftsprogramm für den Mittelstand
nötig. Durch eine Haftungsfreistellung von 60 % des Kapitalbetrages kann die
Kreditwirtschaft wieder vermehrt Fremdkapital dem Mittelstand zur Verfügung
stellen. Die Kreditgewährung durch die Banken, verbunden mit einer teilweisen
Haftungsfreistellung der LFA-Förderbank, gewährleistet eine sorgfältige Prüfung
ohne unüberschaubare Risiken der öffentlichen Hand.
Entbürokratisierung des Wirtschaftsstandorts Bayern
Die FDP fordert:
· Auf
jeder Verwaltungsebene (Kommunalverwaltung, Bezirksregierung, Staatsregierung)
sind einheitliche Ansprechpartner („Lotsen“) zu schaffen, die alle Belange der
Unternehmen innerhalb der Verwaltung betreuen und begleiten. Damit können
Irrwege durch den Behördendschungel vermieden sowie Antragslaufzeiten
entscheidend verkürzt werden.
·
Die Beschleunigung
von Genehmigungsverfahren z.B. durch Zusammenfassung von Aufgaben bei
Projektmanagern innerhalb der Verwaltung. Wenn über Errichtungsgenehmigungen für
industrielle Produktionsanlagen nicht innerhalb von 3 Monaten oder über
Betriebsgenehmigungen nicht innerhalb von 6 Monaten entschieden worden ist,
gelten diese als erteilt.
·
Zahlenmäßige
Verringerung und objektbezogene Auswahl der Träger öffentlicher Belange bei der
Bauleitplanung mit Einführung einer Äußerungsfrist von 4 Wochen, nach deren
Ablauf von einer Zustimmung der einzelnen Fachbehörde ausgegangen wird
· Vereinfachung
und Beschleunigung der Gewerbeanmeldungsverfahren
· Für
Existenzgründer werden sämtliche staatlichen Anmeldungs- und
Erlaubniserfordernisse in einem Formular zusammengefasst. Für die Aufnahme des
Geschäftsbetriebs genügt die Anzeige der Tätigkeit.
Kommunale
Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung in Kreisen, Städten und Gemeinden dient ebenfalls der
Entwicklung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und damit der sozialen Absicherung.
Ziel ist die Standortsicherung und der Erhalt
der Betriebe vor Ort, die Förderung der Attraktivität für die Ansiedlung und die
Eröffnung neuer Unternehmen. So wird ein positives Klima für die Wirtschaft in
der Region erzeugt.
Neben investitionsfördernden
Entscheidungsstrukturen strebt die FDP Bayern die Einrichtung einer „Kommission
Regionale Wirtschaft“ oder die Gründung von regionalen
Wirtschaftsförderungsgesellschaften an. Sie setzt sich aus Vertretern der
örtlichen Wirtschaft, der Gemeinden und Landkreise zusammen. Beratung,
Entscheidung und Durchführung der Wirtschaftsförderung müssen hochrangig
angesiedelt sein.
Für die
Bildung und anstehende Erweiterung des gemeinsamen Wirtschaftsraumes der
Europäischen Union ist der Aufbau von Partnerschaften
mit anderen Regionen, insbesondere in den Beitrittsländern erforderlich.
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