René Arndt 
  
     
 
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  Mittelstand - die Stütze der Wirtschaft  
 

Ein funktionierender Wettbewerb erfordert mehrere Anbieter und Nachfrager. Wenn statt einer Vielzahl von Unternehmen nur noch wenige existieren, ist die Marktwirtschaft stark gefährdet. Mittelständische Unternehmen stützen aufgrund ihrer Vielzahl auf ganz besondere Weise die soziale Marktwirtschaft, die in ihrer Effizienz von keiner anderen Wirtschaftsform übertroffen wird.

Während Großunternehmen in den vergangenen Jahren kaum zu einer Mehrung von Arbeitsplätzen beitrugen, konnte der Mittelstand zusätzlich Arbeitsplätze schaffen.

Eine der zentralen Aufgaben der FDP Bayern ist daher die Stärkung einer leistungsfähigen, mittelständischen Wirtschaft in Bayern. Dabei lässt sie sich leiten von den Prinzipien der wirtschaftlichen Freiheit des Einzelnen, der Vermeidung staatlicher Eingriffe in die Ökonomie und der unbedingten Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu reformieren. Hierzu gehört auch der Abbau von Bürokratie. Gerade für die mittelständische Wirtschaft sind die vielen vom Staat auferlegten Leistungen (z.B. Arbeitsschutzverordnungen, Bauabschlagssteuer, monatliche Umsatzsteuervoranmeldung etc.) unzumutbar. 5000 Gesetze mit mehr als 185.000 Einzelvorschriften sind weder umsetz- noch kontrollierbar. 

Der Mittelstand leistet einen - gemessen an seinem Anteil am erwirtschafteten Bruttosozialprodukt - überproportionalen Beitrag zum Steueraufkommen sowie zur Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, wird aber durch den Konzentrationsprozess in vielen Wirtschaftszweigen behindert. Hinzu kommen:

·       Schlechterstellung gegenüber Großunternehmen bei der
      Besteuerung

·       Begrenzter Zugang zum Kapitalmarkt

·       Unterentwickelter Risikokapitalmarkt

·       Hohe Regelungs- und Vorschriftendichte

 

Um diesen Konzentrationsprozess - beispielsweise im Einzelhandel oder im Gastgewerbe - zu stoppen und um Unternehmungsgründungen zu fördern, fordert die FDP Bayern:

·       den Ersatz der Gewerbeertragssteuer durch eine Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer und die Einführung eines Hebesatzrechtes (anstelle des derzeitigen festen Prozentsatzes) für ihren Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer,

·       die Beseitigung bürokratischer Hemmnisse, insbesondere bei Unternehmensgründungen und in der Wachstumsphase von Unternehmen,

·       die Förderung der Bereitstellung privaten Eigenkapitals (Wagniskapital),

·       sowie die Beschränkung der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung auf Mittelstandsförderung, insbesondere Existenzgründungen.

·       die Rücknahme der mittelstandsfeindlichen rot-grünen Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

·       die Verlängerung des Zeitraumes der Umsatzsteuervoranmeldung auf drei Monate

·       die Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung an den Arbeitnehmer (dieser  wird dann zum Abschluss entsprechender Versicherungen verpflichtet)

·       statistische Pflichtmeldungen überprüfen und überflüssige Erhebungen abschaffen.

·       die Abschaffung der gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Scheinselbständigkeit.

·       bei der Unternehmensnachfolge Erleichterungen bei der Übernahme, besonders im Erbrecht und die Behandlung von Übernahmen als Neugründungen

 Mittelstandsförderung durch verbesserten Zugang zu Fremdkapital 

Die FDP fordert in Bayern, dem Beispiel Hessens zu folgen und dem Mittelstand durch ein spezielles Bürgschaftsprogramm der LFA-Förderbank zu helfen. Die zurückhaltende Kreditpolitik der Banken durch die erheblichen Risiken im gewerblichen Mittelstand, verbunden mit der miserablen Wirtschafts- und Finanzpolitik der rotgrünen Bundesregierung, macht ein Bürgschaftsprogramm für den Mittelstand nötig. Durch eine Haftungsfreistellung von 60 % des Kapitalbetrages kann die Kreditwirtschaft wieder vermehrt Fremdkapital dem Mittelstand zur Verfügung stellen. Die Kreditgewährung durch die Banken, verbunden mit einer  teilweisen Haftungsfreistellung der LFA-Förderbank, gewährleistet eine sorgfältige Prüfung ohne unüberschaubare Risiken der öffentlichen Hand.

Entbürokratisierung des Wirtschaftsstandorts Bayern 

Die FDP fordert:

·     Auf jeder Verwaltungsebene (Kommunalverwaltung, Bezirksregierung, Staatsregierung) sind einheitliche Ansprechpartner („Lotsen“) zu schaffen, die alle Belange der Unternehmen innerhalb der Verwaltung betreuen und begleiten. Damit können Irrwege durch den Behördendschungel vermieden sowie Antragslaufzeiten entscheidend verkürzt werden.

·      Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren z.B. durch Zusammenfassung von Aufgaben bei Projektmanagern innerhalb der Verwaltung. Wenn über Errichtungsgenehmigungen für industrielle Produktionsanlagen nicht innerhalb von 3 Monaten oder über Betriebsgenehmigungen nicht innerhalb von 6 Monaten entschieden worden ist, gelten diese als erteilt.

·      Zahlenmäßige Verringerung und objektbezogene Auswahl der Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung mit Einführung einer Äußerungsfrist von 4 Wochen, nach deren Ablauf von einer Zustimmung der einzelnen Fachbehörde ausgegangen wird

·     Vereinfachung und Beschleunigung der Gewerbeanmeldungsverfahren

·     Für Existenzgründer werden sämtliche staatlichen Anmeldungs- und Erlaubniserfordernisse in einem Formular zusammengefasst. Für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs genügt die Anzeige der Tätigkeit. 

Kommunale Wirtschaftsförderung

Wirtschaftsförderung in Kreisen, Städten und Gemeinden dient ebenfalls der Entwicklung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und damit der sozialen Absicherung.

Ziel ist die Standortsicherung und der Erhalt der Betriebe vor Ort, die Förderung der Attraktivität für die Ansiedlung und die Eröffnung neuer Unternehmen. So wird ein positives Klima für die Wirtschaft in der Region erzeugt.

Neben investitionsfördernden Entscheidungsstrukturen strebt die FDP Bayern die Einrichtung einer „Kommission Regionale Wirtschaft“ oder die Gründung von regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften an. Sie setzt sich aus Vertretern der örtlichen Wirtschaft, der Gemeinden und Landkreise zusammen. Beratung, Entscheidung und Durchführung der Wirtschaftsförderung müssen hochrangig angesiedelt sein.

Für die Bildung und anstehende Erweiterung des gemeinsamen Wirtschaftsraumes der Europäischen Union ist der Aufbau von Partnerschaften
mit anderen Regionen, insbesondere in den Beitrittsländern erforderlich.