Ziele liberaler Arbeitsmarktpolitik
Liberale
Arbeitsmarktpolitik setzt am einzelnen Menschen an, um ihm eine Teilhabe am
Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Liberale Arbeitsmarktpolitik
will den Wohlstand aller fördern.
Liberale Arbeitsmarktpolitik
will keine Industriepolitik zur Erhaltung nicht wettbewerbsfähiger Branchen,
sondern will Ressourcen freisetzen für neue, arbeitsplatzschaffende
Wachstumsfelder.
Liberale Arbeitsmarktpolitik
will keine staatliche Wirtschaftslenkung, die das Ziel verfolgt, bestimmte
Branchen zu fördern und damit den Markt ausschaltet.
Liberale Arbeitsmarktpolitik
muss daher an folgenden Punkten ansetzen:
· Verringerung
der Steuer- und Kostenlast der Unternehmen und Betriebe
· Generelle
Rahmenbedingungen verbessern
· Verbesserte
Qualifizierung der Arbeitnehmer
· Begleitung
des Strukturwandels
· Verminderung
des Nord-Süd-Gefälles in Bayern
· Verbesserung
der Standortbedingungen
· Reform
des Arbeitsrechts
Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmer
Arbeitsplätze werden durch
Unternehmer geschaffen. Daher gilt es zunächst, die Rahmenbedingungen für
unternehmerische Aktivitäten zu verbessern. Innovationskraft und
unternehmerisches Engagement muss gesellschaftlich positiv bewertet werden. Ein
unternehmerfreundlicheres Klima muss hergestellt werden, das Selbständigkeit als
erstrebenswertes Ziel gelten lässt.
Die FDP setzt sich für
folgende Initiativen im Bundesrat ein:
· ein
gerechtes und einfaches Steuersystem mit niedrigeren Steuersätzen(15 – 25 – 35)
und Abschaffung aller Ausnahmetatbestände
· die
ersatzlose Streichung des sog. „Scheinselbständigen“-Gesetzes
Überprüfung von
Arbeits- und Schutzgesetzen
Die FDP setzt sich für
folgende Initiativen im Bundesrat ein:
· die
Wiederherstellung eines sachgerechten und unbürokratischen
Betriebsverfassungsrechts (Rücknahme der Verschärfungen durch die rot-grüne
Bundesregierung: Freistellung von Kleinbetrieben, Rücknahme der schriftlichen
Informations- und Berichtspflichten)
· eine
Reform des Kündigungsschutzrechts mit der Freistellung von Kleinbetrieben bis
20 Mitarbeitern
· eine
Beschränkung des neuen Gesetzes über die Teilzeitarbeit auf Großunternehmen ab
200 Mitarbeiter
· eine
Reform und Vereinfachung der Arbeitsstättenverordnung mit einer Freistellung von
Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeitern
· eine
Reform der Aufgaben und der Anforderungen der Berufsgenossenschaft
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