René Arndt 
  
     
 
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  Flexibilität am Arbeitsmarkt - Chancen für Alle  
 

Ziele liberaler Arbeitsmarktpolitik

 Liberale Arbeitsmarktpolitik setzt am einzelnen Menschen an, um ihm eine Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Liberale Arbeitsmarktpolitik will den Wohlstand aller fördern.

Liberale Arbeitsmarktpolitik will keine Industriepolitik zur Erhaltung nicht wettbewerbsfähiger Branchen, sondern will Ressourcen freisetzen für neue, arbeitsplatzschaffende Wachstumsfelder.

Liberale Arbeitsmarktpolitik will keine staatliche Wirtschaftslenkung, die das Ziel verfolgt, bestimmte Branchen zu fördern und damit den Markt ausschaltet. 

Liberale Arbeitsmarktpolitik muss daher an folgenden Punkten ansetzen:

·       Verringerung der Steuer- und Kostenlast der Unternehmen und Betriebe

·       Generelle Rahmenbedingungen verbessern

·       Verbesserte Qualifizierung der Arbeitnehmer

·       Begleitung des Strukturwandels

·       Verminderung des Nord-Süd-Gefälles in Bayern

·       Verbesserung der Standortbedingungen

·       Reform des Arbeitsrechts

Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmer 

Arbeitsplätze werden durch Unternehmer geschaffen. Daher gilt es zunächst, die Rahmenbedingungen für unternehmerische Aktivitäten zu verbessern. Innovationskraft und unternehmerisches Engagement muss gesellschaftlich positiv bewertet werden. Ein unternehmerfreundlicheres Klima muss hergestellt werden, das Selbständigkeit als erstrebenswertes Ziel gelten lässt.

Die FDP setzt sich für folgende Initiativen im Bundesrat ein:

·       ein gerechtes und einfaches Steuersystem mit niedrigeren Steuersätzen(15 – 25 – 35) und Abschaffung aller Ausnahmetatbestände

·       die ersatzlose Streichung des sog. „Scheinselbständigen“-Gesetzes 

Überprüfung von Arbeits- und Schutzgesetzen

Die FDP setzt sich für folgende Initiativen im Bundesrat ein:

·       die Wiederherstellung eines sachgerechten und unbürokratischen Betriebsverfassungsrechts (Rücknahme der Verschärfungen durch die rot-grüne Bundesregierung: Freistellung von Kleinbetrieben, Rücknahme der schriftlichen Informations- und Berichtspflichten)

·       eine Reform des Kündigungsschutzrechts mit  der Freistellung von Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeitern

·       eine  Beschränkung des neuen Gesetzes über die Teilzeitarbeit auf Großunternehmen ab 200 Mitarbeiter

·       eine Reform und Vereinfachung der Arbeitsstättenverordnung mit einer Freistellung von Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeitern

·       eine Reform der Aufgaben und der Anforderungen der Berufsgenossenschaft